Lebenslänglich für Rocker: Acht Gangmitglieder hinter Gitter

Anhänger der Rockergruppe Red Legions begrüßen einen Angeklagten, der während des laufenden Prozesses mit einem Gefangenentransporter zum Landgericht Stuttgart gebracht wird. Foto: dpa-archiv

Stuttgart - Mehr als anderthalb Jahre nach einem tödlichen Streit unter Rockergruppen hat das Stuttgarter Landgericht acht Mitglieder der Red Legion zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Ein Angeklagter muss wegen Mordes lebenslang hinter Gitter, gegen die sieben weiteren Beschuldigten verhängte das Gericht Haftstrafen von fünf Jahren und neun Monaten bis zu achteinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Bei einem Streit zwischen den Mitgliedern der Red Legion und der verfeindeten Black-Jackets-Gruppe war ein 22-Jähriger im Dezember 2012 in Esslingen getötet worden, weitere Menschen wurden verletzt. Mit der Tat hätten die Angeklagten ihren Gegnern einen „Denkzettel“ verpassen wollen, sagte der Vorsitzende Richter.

In seiner Urteilsbegründung schilderte er, wie mindestens 26 Angreifer – Mitglieder von Red Legion sowie Freunde von ihnen – an dem Abend die Black-Jacket-Mitglieder zu einer Auseinandersetzung herausforderten. „Hier geht’s nicht ums Reden – hier geht’s ums Rausholen und Kloppen“, sagte der Richter.

Nur bei einem der Angeklagten habe die Kammer einen Tötungsvorsatz erkennen können, sagte der Richter. Der Beschuldigte sei Initiator gewesen, mit anderen in ein Lokal gegangen und habe die Black-Jacket-Mitglieder zum Rausgehen aufgefordert. Bei den sieben weiteren Angeklagten konnte nur ein Vorsatz der Körperverletzung nachgewiesen werden. Für alle acht sei das Motiv das Gleiche gewesen: für die Angeklagten sei die Anwesenheit von den Black Jackets in Esslingen eine Provokation gewesen, so der Richter. Die Kammer habe aber keinen gemeinsamen Tatplan feststellen können. Auch habe das Gericht nicht klären können, wer den 22-Jährigen umgebracht hatte. Vor der Urteilsbegründung sagte ein Anwalt der Nebenkläger, die Familie des Toten und andere Opfer, der Familie des Verstorbenen wäre es wichtig gewesen, wenn der tatsächliche Täter „Manns genug wäre“, es zuzugeben.

Der Fall sei vom Umfang her sehr schwierig, sagte der Richter: ein komplizierter Handlungsablauf und widersprüchliche Aussagen von den Angeklagten sowie den Nebenklägern hätten die Verhandlungen geprägt, die seit September 2013 andauern. Schon seit 2009 herrscht laut dem Richter zwischen den Gruppen eine „feindliche Stimmung“.

Im Gerichtssaal liefen die Emotionen hoch. Freunde und Bekannte der Angeklagten saßen getrennt von den Besuchern der Nebenkläger, zwischen ihnen Polizisten. Auch vor dem Gerichtssaal war ein großes Polizeiaufgebot sowie ein Krankenwagen. Bei der Urteilsverkündung weinten und schrien mehrere der Bekannten der Angeklagten, ein Familienmitglied des Ermordeten fiel in Ohnmacht.In zwei anderen Verfahren, die parallel laufen, sind zehn weitere Mitglieder der Red-Legion-Gruppe des gemeinschaftlichen Mordes angeklagt.

Veröffentlicht von der Deutschen Presse-Agentur

Zu sehen unter anderem in der Pforzheimer Zeitung

Previous
Previous

Zwischen Belastung und Erleichterung - Syrer nehmen Verwandte auf

Next
Next

Vergessen und Erinnern - Der Zwiespalt auf der Stuttgarter Bühne